1. Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat am 4. März 2024 den Referentenentwurf eines Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 2024 (RefE Nationaler Aktionsplan) vorgelegt. Damit soll das im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für die 20. Wahlperiode formulierte Ziel der Bundesregierung umgesetzt werden, "bis 2023 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden und […] einen Nationalen Aktionsplan" aufzulegen. Mit dem vorliegenden Nationalen Aktionsplan erkennt die Bundesregierung die Vermeidung und Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit sowie die bedarfsgerechte Unterstützung von Menschen in einer Wohnungsnotfallsituation als sozialstaatliche Pflichtaufgabe an und formuliert Leitlinien zur Überwindung von Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit in Deutschland.

Die nachfolgende Stellungnahme hierzu wurde von der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins erarbeitet. Eine Beschlussfassung durch das Präsidium des Deutschen Vereins war aufgrund der Frist zur Stellungnahme bis zum 25. März 2024 nicht möglich. Wir behalten uns daher vor, ergänzende bzw. weitere Anmerkungen im weiteren Verfahren einzubringen. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt den vorliegenden Referentenentwurf und befürwortet grundsätzlich die in dem Entwurf dargelegten Leitlinien zur Überwindung von Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit in Deutschland, der viele der vom Deutschen Verein erarbeiteten Empfehlungen aufgreift.

Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit liegt erstmals ein bundesweiter Handlungsleitfaden vor, der deutlich macht, dass es gemeinsamer Anstrengungen aller beteiligten Institutionen und Akteure bedarf, um Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland zu überwinden. Entsprechend wurde der Nationale Aktionsplan unter Beteiligung einer Vielzahl von Akteuren und Institutionen sowohl des Bundes, der Länder und der Kommunen wie auch der freien Träger der Wohnungslosenhilfe und unter Einbeziehung aktuell und ehemals wohnungsloser Menschen erarbeitet. Hierfür wurden unterschiedliche Formen des Austausches und des Dialogs geschaffen, um im Rahmen der jeweiligen Verantwortlichkeiten und Kompetenzen bestehende Maßnahmen zur Unterstützung obdach- und wohnungsloser Menschen bundesweit weiterzuentwickeln und neue Maßnahmen und Ansätze gemeinsam zu entwickeln.

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins erachtet den vom zuständigen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gewählten Weg einer breiten Beteiligung unterschiedlicher Akteure grundsätzlich als notwendig und zielführend.

DV-7-24_Nationaler_Aktionsplan_gegen_Wohnungslosigkeit.pdf [PDF, 146 KB]

Sprechen Sie uns an:

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Dr. Rolf Jordan

Wissenschaftlicher Referent Projektleiter "Facharbeitsgruppen im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit"