Page 83 - Forum des Sozialen - Geschäftsbericht des Deutschen Vereins 2022
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Finanzierung – Deutscher Verein
DIE FINANZIERUNG DES DEUTSCHEN VEREINS
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  DIE FINANZIERUNG DES DEUTSCHEN VEREINS
 Der Deutsche Verein wird seit 2019 im Rahmen einer institutionellen Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fehlbedarfsfinanziert. Demnach erfolgt grundsätzlich jährlich die Beantragung der Zuwendung in Form eines Wirtschaftsplans nebst Anlagen zum Beginn eines Jahres für das darauffolgende Jahr. Das Bundes­ amt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist für die Organisation und Verwaltung der Zuwendungsmittel verantwortlich.
Eine Bildung von Rücklagen ist aufgrund der Vorgaben in der Bundeshaushaltsordnung für institutionelle Zuwendungsnehmer nicht gestattet. Der Deutsche Verein ist daher hin­ sichtlich der Zahlungsfähigkeit vollumfäng­ lich auf den Zuwendungsgeber angewiesen. Liquidität darf im Rahmen der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest – I) nur in Höhe bestehender Verbindlichkeiten und Rückstellungen vorgehalten werden. Über­ bestände sind im Rahmen des Mittelabrufes zu berücksichtigen. Da der Deutsche Verein rechtlich selbständig und damit insolvenz­ fähig ist, besteht daher grundsätzlich ein Risiko der Insolvenz durch Zahlungsunfä­ higkeit, sollte der Zuwendungsgeber den Mittelzufluss nicht in der benötigten Höhe und zu den benötigten Zeitpunkten gewähr­ leisten.
Zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit wurden dem Deutschen Verein für 2022
Zuwendungen im Rahmen der institutio­ nellen Förderung in Höhe von 4.892.000 € bewilligt, von denen 4.749.000 € abgerufen wurden. Zusätzlich erhielt der Deutsche Verein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Mittel im Rahmen
von Projektzuwendungen für das Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabe­ gesetz“ in Höhe von 819.300 € und für das Projekt „Gutachten zur Quantifizierung des ernährungsbedingten Mehrbedarfs im SGB II und SGB XII bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen“ in Höhe von 100.000 €. Die Durchführung des 82. Deutschen Fürsor­ getages wurde mit Mitteln des Landes Nordrhein­Westfalen in Höhe von 100.600 €, Mitteln des BMFSFJ in Höhe von 95.785 € sowie Mitteln der Stadt Essen in Höhe von 52.000 € gefördert. Darüber hinaus wurden Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Publika­ tionen und Veranstaltungen erzielt.
Die Personalaufwendungen sind im Vorjah­ resvergleich um 207.000 € bzw. 4,3 Prozent auf 4.614.000 € gesunken. Dies ergibt sich insbesondere aufgrund von ca. 3,9 nicht besetzten Vollzeitstellen im Jahresdurch­ schnitt im Bereich des institutionell geför­ derten Haushaltes des Deutschen Vereins. Die übrigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um ca. 45,9 Prozent. Diese Er­ höhung resultiert im Wesentlichen aus den Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung des gesonderten Projektes „82. Deutscher Fürsorgetag“ sowie aus der vermehrten Durchführung von Veranstaltun­ gen in Präsenz.
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