Cäcilia-Schwarz-Förderpreis für Innovation in der Altenhilfe
Zielsetzung
Seit 2006 verleiht der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. den Cäcilia-Schwarz-Förderpreis für Innovation in der Altenhilfe. Angesprochen sind Wissenschaftler*innen, die am Beginn ihrer Karriere stehen. Der Preis wird in der Regel alle zwei Jahre für wissenschaftliche Arbeiten verliehen, die Innovationen und Impulse für ein gutes Leben im höheren und hohen Lebensalter geben. Der Preis ist mit 10.000 € dotiert.
Im Jahr 2026 feiert der Cäcilia-Schwarz-Förderpreis sein 20-jähriges Bestehen und wird zum 10. Mal verliehen. Melden Sie sich jetzt schon gerne an, um in den Verteiler für die Ausschreibung aufgenommen werden. Die Kontaktdaten finden Sie weiter unten.
Anforderungen
Wir freuen uns auf hervorragende Forschungsarbeiten, die einen originären Beitrag zur Alternsforschung und alterswissenschaftlichen Theorieentwicklung leisten, Impulse zur Übertragbarkeit der Ergebnisse in die Praxis der Altenhilfe und den Alltag älterer Menschen geben und im Ergebnis dem Wohlergehen älterer Menschen dienlich sind.
Die Arbeit kann aus den Gebieten Geriatrie, Gerontologie, Pflege- und Therapiewissenschaft, Sozialwissenschaft, Gesundheitswissenschaft und verwandten Disziplinen stammen und muss dem wissenschaftlichen Anspruch und der Zielsetzung des Förderpreises entsprechen. Die Arbeiten können als Monographie oder als kumulative Arbeit angelegt sein.
Bewerbung
Die Arbeiten sollen in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Für letztere Arbeiten kommt eine Auszeichnung nur in Betracht, wenn der wissenschaftliche Ertrag auch für die nationale Altenhilfe von herausgehobener Bedeutung ist.
Für die Bewerbung ist als Nominierung eine Empfehlung einer sachverständigen Person in Form eines Kurzgutachtens mit einer Begründung im Hinblick auf die Zielstellung des Preises erforderlich, außerdem ein Lebenslauf der Verfasserin bzw. des Verfassers der Arbeit.
Eingereicht wird zunächst nur eine Kurzfassung oder Dokumentation der Arbeit (max. 10 Seiten). Die bewerbende Person soll darin verdeutlichen, in welcher Weise die erarbeiteten Erkenntnisse Innovationen in der Altenhilfe anstoßen und dazu beitragen können, das Wohlergehen, die Selbständigkeit und Unabhängigkeit älterer Menschen zu fördern und welche wissenschaftlichen Methoden angewandt worden sind. Außerdem wird eine Erklärung der Verfasserin bzw. des Verfassers benötigt, dass sie/er allein geistiger Urheber der Arbeit ist.
Über das weitere Verfahren und weitere einzureichende Unterlagen entscheidet ein Kuratorium. Die eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum des Deutschen Vereins über. Die Urheberrechte an der Arbeit bleiben jedoch beim Verfasser.