Organe und Gremien des Deutschen Vereins für
öffentliche und private
Fürsorge e. V.
Die satzungsgemäßen Organe des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. sind die Mitgliederversammlung, der Hauptausschuss, das Präsidium, der Präsidialausschuss und der Vorstand nach BGB § 26.
Der Vorstand nach § 26 BGB und die Vertreterin nach § 30 BGB sind hauptamtlich tätig.
Die sieben Fachausschüsse und vier Arbeitskreise sind das fachliche Fundament der Arbeit des Deutschen Vereins. Alle Mitglieder der Gremien sind ehrenamtlich tätig.