Fachforum 1.9: Mindestsicherung, Sozialhilfe und Co. – Mindesteinkommenssysteme in Europa

Zusammenfassung

Mindesteinkommenssysteme sollen die Führung eines Lebens ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Um diesem Anspruch zu genügen, finden die Staaten ähnliche, im Detail aber auch sehr unterschiedliche Lösungen, um ihre Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen. Welche Leistungen gelten als ausreichend und wie wird der wirksame Zugang zu den notwendigen sozialen Dienstleistungen organisiert? Welche gesellschaftlichen Diskussionen um die Zukunftsfähigkeit der Systeme ergeben sich? Welche Strategie verfolgt die Europäische Union bei der Unterstützung ihrer Mitgliedstaaten in diesem Handlungsfeld? Das Fachforum stellte als Beispiel die Sozialhilfe in der Schweiz vor und zeigte übergreifende Trends in den EU-Mitgliedstaaten und Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Systeme auf.

Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, stellte in ihrer Einleitung aktuelle Diskussionen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Finnland vor, wies auf die Entschließung des Europäischen Parlaments zu „Strategien für ein Mindesteinkommen als Instrument zur Armutsbekämpfung“ hin und zeigte die Verankerung der Mindesteinkommenssysteme in der „Europäischen Säule sozialer Rechte“ auf.

Prof. Dr. Ulrich Becker, Direktor des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik, analysierte die vielfältigen Formen und Systeme in den Mitgliedstaaten, erläuterte das Zusammenspiel von Daseinsvorsorge, sozialen Diensten und Geldleistungen und zeigte die Gemeinsamkeiten und Unterschiede bezüglich des Bedürftigkeitskonzepts sowie des Niveaus und der Anpassung von Leistungen auf. Er erklärte die begrenzten rechtlichen Kompetenzen der EU ebenso wie ihre inzwischen ambitioniertere politische Programmatik in diesem Bereich, insbesondere in der „Europäischen Säule sozialer Rechte“.

Dr. Felix Wolffers, Co-Präsident Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), stellte das System der Sozialhilfe in der Schweiz vor, in der die 26 für die Gestaltung zuständigen Kantone freiwillig gemeinsame Grundsätze im Rahmen der SKOS koordinieren. Als aktuelle Herausforderungen benannte er die Veränderungen in der Arbeitswelt, Verlagerung der Aufgaben von der Sozialversicherung in die Sozialhilfe mit steigenden Kosten für deren Träger, Senkung der Leistungshöhe in verschiedenen Kantonen, Gefährdung der gesellschaftlichen Teilhabe sowie die berufliche Integration von Personen aus dem Asylbereich.

In der von Sabine Knickrehm moderierten Diskussion thematisierte das Publikum die Frage der Unterversorgung mit Leistungen (Dunkelziffer), die politische Setzung der Leistungshöhe in Abgrenzung zu oder Verwendung von wissenschaftlichen Methoden, die Möglichkeiten und Grenzen gerichtlicher Überprüfung dieses Prozesses, Orientierung der Leistungshöhe am relativen Armutsbegriff und den Meridianeinkommen, besondere Leistungsformen und -höhen für Kinder, Familien/Alleinerziehende sowie für ältere Menschen, die Rolle der Infrastruktur an sozialen Dienstleistungen und Bildungsangeboten, Bekämpfung von Wohnungslosigkeit, Probleme im Rahmen der EU-Freizügigkeit, Migration als „Brennglas“ für vorhandene Strukturprobleme und nötige Reformen.

Mitwirkende

Moderation

  • Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Kassel

 


Vortrag/Diskussion

  • Prof. Dr. Ulrich Becker, LL.M. (EHI), Direktor des Max-Planck-Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik, München
  • Dr. Felix Wolffers, Co-Präsident Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), Bern