Fachforum 4.1 Keiner darf verloren gehen! Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen eingeübter Praxis und Weiterentwicklung

Zusammenfassung

Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit bleibt eine große Herausforderung. Daher muss die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit von SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB IX als die Rechtskreise, in denen der sozial- und arbeitsmarktpolitische Auftrag auf Unterstützung im Übergang Schule – Beruf verankert ist, weiterentwickelt werden. Alle jungen Menschen, die Schwierigkeiten haben oder bei denen Schwierigkeiten absehbar sind, den Übergang von der Schule in den Beruf zu meistern, gehören zum Adressatenkreis der kooperativen Bemühungen. Vor allem sind dies junge Menschen, die mehr als nur punktuelle Unterstützung brauchen und bei denen durch die Komplexität der Zuständigkeiten an diesem Übergang das Risiko der Überforderung besteht. Bei jungen Menschen mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf besteht in der Regel ein besonderer Unterstützungsbedarf in dieser Lebenssituation.
Handeln in Verantwortungsgemeinschaft heißt, den Kontakt zu jungen Menschen wirksamer zu gestalten und nachhaltige Erreichbarkeit von Hilfen für die jungen Menschen zu gewährleisten. Die beteiligten Institutionen haben die Verantwortung, dass junge Menschen nicht "verloren gehen“, etwa dadurch, dass junge Menschen wegen (vermeintlicher) Unzuständigkeit abgewiesen, rein formal an andere Institutionen verwiesen werden oder ihnen eine Eigenverantwortung zugemutet wird, die sie im Stand ihrer persönlichen Entwicklung so noch nicht wahrnehmen können.
Kooperation im Sinne der Diskussion meint einen systematischen und verbindlichen Zusammenschluss von Institutionen, die gemeinsam Verantwortung für das Anliegen, junge Menschen im Übergang zu unterstützen, übernehmen. Im Rahmen dieser Verantwortungsgemeinschaft muss es gemeinsame Haltung sein, die jungen Menschen mit ihren Anliegen und effektive Problemlösungen in den Mittelpunkt zu stellen und sich gemäß der UN-BRK am Individuum zu orientieren. Anspruch der Verantwortungsgemeinschaft muss sein, jedem Menschen mit individuellem Förderbedarf gerecht zu werden. Daneben spielt die Schule mit ihren eigenen Handlungslogiken und ihrem gesetzlichen Auftrag für einen gelingenden Übergang von der Schule in den Beruf eine ganz entscheidende Rolle und muss in die kontinuierliche Kooperation einbezogen werden.

Mitwirkende

Moderation

  • Dr. Oliver Dick, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am ism, Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e. V.

 


Vortrag/Diskussion

  • Birgit Beierling, Referentin für Jugendsozialarbeit, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V., Berlin
  • Dr. Christiane David, Koordinatorin JugendserviceMSE, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
  • Sven Heilmann, Bereichsleiter, Hanse-Jobcenter Rostock
  • Uwe-Jens Kremlitschka, Geschäftsführer im Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt, Saalfeld
  • Martin Lieneke, Fachlicher Leiter im Fachbereich Berufsberatung der Zentrale der ...
  • Dr. Matthias Schulze-Böing, Beauftragter für besondere Aufgaben, Offenbach

Präsentationen/Vorträge

Präsentation von Herrn Dr. Matthias Schulze-Böing [PDF, 424 KB]

Dokument Ergebnisse [PDF, 1 MB]