Das EU-Beihilfenrecht und die sozialen Dienstleistungen
Inhalt
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Das Beihilfenrecht der Europäischen Union soll den freien Wettbewerb im gemeinsamen Binnenmarkt schützen. Es hat sich in den vergangenen Jahren stetig fortentwickelt; dabei gelten im Bereich der sozialen Dienste zahlreiche Sonderregelungen.
Die Erbringung sozialer Dienstleistungen und die ordnungsgemäße Berücksichtigung des EU-Beihilfenrechts kann nur gewährleistet werden, wenn die betroffenen Akteure in Kommunen, Land und Bund und der Freien Wohlfahrtspflege die Vorschriften kennen und rechtmäßig anwenden. Die digitale Fachveranstaltung behandelt die Grundlagen sowie aktuelle Entwicklungen z.B. zur Entscheidungspraxis und zu Reformen des Rechtsrahmens. Dabei werden die „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ (DAWI) und die Freistellung bei „De-minimis-Beihilfen“ im Vordergrund stehen.
Ablauf:
Die Veranstaltung findet am 14.03.2024 von 9.30-13.00 Uhr statt.
Wie nehme ich teil?
Zur Durchführung von Online-Veranstaltungen verwenden wir Webex. Sie brauchen lediglich auf den Link in Ihrer Einladung zu klicken. Damit können Sie Webex auf Ihrem Desktop und/oder auf Ihren Mobilgeräten (Smartphone, Tablet) sowohl temporär als auch fest installieren.
Bestehen unter Umständen keine optimalen Netzwerkbedingungen können Sie die Verbindung über die Telefonnummern des betreffenden Meetings herstellen.
Weitere Informationen zur Teilnahme entnehmen Sie der Anleitung zur Nutzung von Webex.
Veranstaltungsnummer:
Veranstaltungsort:
Datum:
14.03.2024 13:00
Zielgruppe:
Anmeldung bitte bis: