Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine praxis-gerechte Unterstützung von Eltern mit Beeinträchtigungen und deren Kinder
I. Einführung
Alle Eltern haben bei entsprechendem Bedarf Anspruch auf angemessene Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer elterlichen Verantwortung bzw. ihrer elterlichen Rolle nach dem SGB VIII (z.B. Entwicklungshilfen, Hilfen zur Erziehung). Darüber hinaus wird der Teilhabebedarf von Menschen mit Behinderung etwa zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft vielfach von der Eingliederungshilfe (SGB XII) gedeckt.[1"> Eltern mit Beeinträchtigungen werden daher, je nach Bedarf, vor allem durch die Eingliederungshilfe und die Kinder- und Jugendhilfe beraten und unterstützt.
DV-32-13_Elternassistenz.pdf [PDF, 737 KB]