Vorbemerkungen

Der Deutsche Verein hat bereits in verschiedenen Zusammenhängen darauf hingewiesen, dass das geltende Recht gesellschaftliche Entwicklungen aufgreifenund abbilden und dabei möglichst alle Lebenslagen und Lebensentwürfe der Menschen angemessen berücksichtigen muss. Wenn das Recht an vielen Stellennach wie vor am traditionellen Familienbild von "(verheirateten) Vater, Mutter, Kind(ern)" mit übereinstimmender genetischer, rechtlicher und sozialer Elternschaft
anknüpft, stellt sich die Frage, ob dies der Vielfalt von Familie hinreichend gerecht wird. Gleiches gilt im Hinblick auf die gelebte Vielfalt an Familien- und Betreuungsmodellen nach Trennung und Scheidung. Einerseits werden hier seit langem Reformbedarfe angemahnt und das Festhalten am klassischen Modell"ein Elternteil betreut, ein Elternteil bezahlt" kritisch diskutiert sowie eine stärkere Unterstützung von Eltern und Kindern im Trennungs-/Scheidungsfall insbesondere auch bei gemeinsamer Betreuung und Erziehung eingefordert. Anderseits lebt ein Großteil der Kinder nach wie vor im Residenzmodell und viele Eltern sind mit der eigenen Betreuungsregelung zufrieden.

dv-04-20_reform-sorgerecht.pdf [PDF, 365 KB]

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Dr. Romy Ahner

Wissenschaftliche Referentin und stellv. Arbeitsfeldleiterin Familienpolitik, Familienrecht, Monetäre Familienförderung, Kindergrundsicherung