Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Familienförderung – Kommunale Infrastrukturen für Familien“

Vorbemerkungen
Familien sind zentral für das Aufwachsen von Kindern. Sie bieten Schutz und spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung der intellektuellen, emotionalen und körperlichen Entwicklung und ebnen Kindern damit den Weg ins Leben. Kinder lernen in der Familie zentrale Grundlagen für das soziale Miteinander und demokratische Grundkompetenzen. Die in Familien geleistete Fürsorge kommt dabei sowohl ihren Mitgliedern als auch der Gesellschaft als Ganzes zugute. Nicht zuletzt leisten Familien in gesellschaftlichen Krisen einen bedeutenden Beitrag für den Zusammenhalt in der Gesellschaft, wenngleich sie in ihrer Erziehungs- und Fürsorgeverantwortung gleichzeitig verstärkt herausgefordert werden.

Familie ist überall dort, wo generationenübergreifend Verantwortung füreinander übernommen wird, sei es als Zweieltern-, als Einelternfamilie, Patchwork- oder Regenbogenfamilie.
Zentrale Unterstützung erfahren sie dabei durch Angebote der Familienförderung nach § 16 SGB VIII, wie Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung. Diese Angebote adressieren Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Lebensphasen, bieten Beratung, vermitteln Wissen und Fähigkeiten und fördern über Vernetzungsangebote den Austausch untereinander. Sie bieten Familien außerdem eine Erholung von alltäglichen Herausforderungen sowie Raum für gemeinsame Zeit. Familienförderung stärk somit insbesondere die Selbsthilfepotenziale von Familien.
Aus § 16 SGB VIII ergibt sich eine Verpflichtung der Kommunen – als öffentlicher Träger der Jugendhilfe – zur Bereitstellung und Weiterentwicklung einer solchen Angebotsstruktur.1 Dies ist Ausdruck der öffentlichen Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern.

Im Folgenden formuliert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Empfehlungen zum Finanzierungsrahmen sowie zur strukturierten Planung und Weiterentwicklung dieser Angebotsstruktur.
Die Empfehlungen richten sich vor allem an Entscheidungsträger/innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, um auf den verbindlichen Charakter der Rechtspflicht des § 16 SGB VIII hinzuweisen und die Familienförderung als Teil der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich zu stärken.

DV-11-24_Familienfoerderung.pdf [PDF, 279 KB]

Sprechen Sie uns an:

 –

Dörthe Gatermann

Wissenschaftliche Referentin Infrastrukturelle Familienförderung, Zeitpolitische Familienförderung, Familienbildung, Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbstätigkeit, Adoption, Gleichstellung