Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) für das Jahr 2025

1. Vorbemerkung
Bei der Unterbringung eines jungen Menschen in Vollzeitpflege ist gemäß § 39 Abs. 1 i.V.m. § 33 SGB VIII bzw. § 35a Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen außerhalb des Elternhauses sicherzustellen. Der gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf soll durch laufende Leistungen gedeckt werden, die in der Regel in einem monatlichen Pauschalbetrag zu gewähren sind (vgl. § 39 Abs. 2 und 4 SGB VIII). Zur Bemessung dieser Beträge spricht der Deutsche Verein alljährlich Empfehlungen aus. Er überprüft dabei die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege und passt sie einer eventuellen Steigerung der Lebenshaltungskosten der privaten Haushalte an. Zudem prüft der Deutsche Verein, ob Änderungen der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der Rentenversicherung erfolgt sind, die zu einer Anpassung seiner Empfehlungen führen.

Im Rahmen der "Weiterentwickelten Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII)" aus dem Jahr 2023 hat der Deutsche Verein grundlegende Prinzipien der Berechnung angepasst und festgehalten.

DV-13-24_Vollzeitpflege.pdf [PDF, 167 KB]

Sprechen Sie uns an:

 –

Anna Traub

Wissenschaftliche Referentin Soziale Berufe, bürgerschaftliches Engagement, finanzielle Aspekte der Pflegekinderhilfe