Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Ansprüche auf Begleitung im Krankenhaus
1. Einleitung
Seit dem 1. November 2022 können Menschen mit Behinderungen unter bestimmten Voraussetzungen Begleitung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt durch eine vertraute Person in Anspruch nehmen. Die gesetzlichen Regelungen trennen zwischen einer Begleitung durch eine Person aus dem persönlichen Umfeld des Menschen mit Behinderungen, die dann Krankengeld und einen arbeitsrechtlichen Freistellungsanspruch nach §§ 44b ff. SGB V in Anspruch nehmen kann, und einer Begleitung durch eine vertraute Person eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe nach § 113 Abs. 6 SGB IX. Bezugspersonen ermöglichen häufig erst einen Krankenhausaufenthalt und die Durchführung der erforderlichen diagnostischen und/oder therapeutischen Maßnahmen. Der Unterstützungsbedarf des Menschen mit Behinderungen kann dabei quantitativ und qualitativ stark variieren. Die Unterstützungsleistungen können sich mit den vom Krankenhauspersonal zu erbringenden therapeutischen und pflegerischen Verrichtungen überschneiden. In der Praxis ergeben sich daraus Abgrenzungs- und Umsetzungsfragen. Die Empfehlungen geben Anregungen zu diesen Umsetzungsfragen und sollen den befassten Akteuren helfen, die Vorschriften zügig und praktikabel umzusetzen. Darüber hinaus gibt der Deutsche Verein Impulse zur Fortentwicklung, um dem Gesetzgeber mögliche Änderungsbedarfe aufzuzeigen.
Das vorliegende Empfehlungspapier richtet sich vorrangig an Träger und Erbringer von Leistungen der Eingliederungshilfe, für Weiterentwicklungsfragen an den Bundesgesetzgeber.
DV-7-23_Begleitung_Krankenhaus.pdf [PDF, 292 KB]