Empfehlungen des Deutschen Vereins: Von der Schulbegleitung zur Schulassistenz in einem inklusiven Schulsystem
Schule muss nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem weiterentwickelt werden. Allen Kindern und Jugendlichen ist in ihrer Verschiedenheit die Teilhabe an Bildung und zwar in allen Schulformen und Klassenstufen zu gewährleisten. In diesem Umgestaltungsprozess ist die Politik gefordert, die entsprechenden Strukturen zu schaffen und für die erforderlichen Finanzmittel zu sorgen.
Hierbei sind im Rahmen der Kultusverantwortung in erster Linie die Länder gefragt, ein Schulsystem zu entwickeln, das der UN-BRK entspricht. Derzeit ist die Situation heterogen und es fehlt vielerorts an einem inklusiv-pädagogischen Gesamtsystem. In einem inklusiven Bildungssystem entwickelt sich Schule zu einem multiprofessionellen Bildungsort, an dem Kinder und Jugendliche in ihrer Unterschiedlichkeit und mit ihren verschiedenen Bedarfen eine Struktur zur Teilhabe an Bildung vorfinden und die verschiedenen Partner auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Um die während dieses Entwicklungsprozesses noch existierenden Defizite auszugleichen, wird derzeit überwiegend auf die von der Eingliederungshilfe finanzierten Schulbegleitungen zurückgegriffen. Auf Grundlage des individuellen Unterstützungsbedarfs wird so versucht, die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung gleichermaßen in Regel- und Förderschulen sicherzustellen. In Weiterentwicklung dieser individuellen 1:1-Betreuung sind unterschiedliche Pool-Modelle entstanden.
dv-20-16-schulassistenz.pdf [PDF, 109 KB]