Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Führungszeugnissen bei Neben- und Ehrenamtlichen in der Kinder- und Jugendhilfe (§ 72 a Abs. 3 und Abs. 4 SGB VIII)
Mit dem Bundeskinderschutzgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, wurde der Kinderschutz sowohl im Bereich der Prävention als auch der Intervention normativ ausdifferenziert und erweitert. Ein Ziel des Gesetzes ist es, mithilfe verschiedener gesetzlicher Neuerungen dem Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen Rechnung zu tragen, die außerhalb der Familie und des unmittelbaren Einflussbereichs der Eltern ein besonderes Vertrauensverhältnis zu Dritten eingehen und aufbauen.
DV-15-12-Fuehrungszeugnisse.pdf [PDF, 405 KB]