Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung
Die Empfehlungen (DV 7/16) wurden im Arbeitskreis „Hilfen für Gefährdete“ erarbeitet, im Fachausschuss „Sozialpolitik, Soziale Sicherung, Sozialhilfe“ beraten und am 16. Juni 2016 vom Präsidium des Deutschen Vereins verabschiedet.
Die meisten Gefangenen arbeiten während der Haft. Sie erwerben dadurch aber keine Rentenansprüche. Mit den Empfehlungen wendet sich der Deutsche Verein an des Gesetzgeber und Ländern und gibt Hinweise, den Weg für eine Einbeziehung von Gefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung frei zu machen.
dv-7-16-rentenversicherung.pdf [PDF, 131 KB]