Einleitung

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung eines Mehrbedarfs bei kostenaufwändiger Ernährung sollen der Verwaltungs- und Gerichtspraxis als Orientierungshilfe dienen. Sie beinhalten allgemeine Empfehlungen zur Bemessung des Mehrbedarfs sowie pauschal bezifferte Mehrbedarfe für ausgewählte Erkrankungen. Die Gewährung von Mehrbedarfen bei kostenaufwändiger Ernährung für im Folgenden nicht behandelte Erkrankungen wird dadurch nicht berührt. Die Empfehlungen ersetzen nicht die Ermittlungspflicht des Leistungsträgers und die ggf. notwendige Prüfung und Feststellung des Sachverhaltes im Einzelfall. Insbesondere handelt es sich bei den Empfehlungen nicht um antizipierte Sachverständigengutachten. Folglich dürfen sie nicht normähnlich angewandt oder als allgemeingültige Tatsachen herangezogen werden. Die Empfehlungen ersetzen jene aus dem Jahr 2014. Sie beziehen sich namentlich auf den Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung in der Sozialhilfe, können aber auch im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) herangezogen werden.

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Anika Cieslik

Wissenschaftliche Referentin Grundsatzfragen des Sozialhilferechts; ernährungsbedingter Mehrbedarf