Der Begriff „Jugendberufsagentur“ steht als Sammelbegriff für die verschiedenen Kooperationsformen der Sozialleistungsträger mit dem Ziel, die Leistungen nach SGB II, SGB III und SGB VIII für junge Menschen zu bündeln und zu verzahnen, um den Übergang von der Schule in die Arbeitswelt zu verbessern. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat am 23. September 2015 Empfehlungen für eine gelingende Zusammenarbeit an diesen Schnittstellen verabschiedet. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins leitet daraus Erfolgsmerkmale guter Jugendberufsagenturen ab, die als Ergebnis der Veranstaltung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Erfolgskriterien guter Jugendberufsagenturen“ am 21. Oktober 2015 präzisiert wurden.

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Andreas Krampe

Arbeitsfeldleiter Sozialpolitische Grundsatzfragen; Sozialer Arbeitsmarkt; Förderung der beruflichen Weiterbildung