Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG)

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat am 16. September 2024 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) vorgelegt. Die nachfolgende Stellungnahme zum Referentenentwurf wurde von der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins in Abstimmung mit der dafür eingerichteten Arbeitsgruppe „SGB VIII – Gesamtzuständigkeit Kinder- und Jugendhilfe“ erarbeitet. Die für die Abgabe einer Stellungnahme zu diesem umfangreichen Reformvorhaben gewährte Frist bis zum 2. Oktober 2024 ist sehr kurz und kann eine umfassende Bewertung kaum ermöglichen. Eine fundierte und abschließende Einschätzung, einschließlich einer Beschlussfassung durch das Präsidium des Deutschen Vereins, war bis Fristende nicht möglich. Wir behalten uns daher vor, ergänzende bzw. weitere Anmerkungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

DV-21-24_Kinder-Jugendhilfeinklusion.pdf [PDF, 265 KB]

Sprechen Sie uns an:

 –

Anna Zhuleva

Wissenschaftliche Referentin Grundsatzfragen und Praxisprobleme der Kinder- und Jugendhilfe, Reform des SGB VIII, Schnittstelle Jugendhilfe und Eingliederungshilfe, Betriebserlaubnis