Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Entwurf eines Nationalen Aktionsplans "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend vom 12. Mai 2023

Vorbemerkung

Der Rat der Europäischen Union hat am 14. Juni 2021 die "Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder" (EU-Kindergarantie) angenommen. Damit haben sich die Mitgliedstaaten gemeinsam verpflichtet, Kindern und Jugendlichen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind ("bedürftigen Kindern"), effektiven Zugang zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung, zu Bildungsangeboten und schulbezogenen Aktivitäten, zu angemessenem Wohnraum, zur Gesundheitsversorgung sowie zu gesunder Ernährung zu gewährleisten. In der Ratsempfehlung wurde ebenfalls beschlossen, dass die Mitgliedstaaten bis zum März 2022 nationale Aktionspläne zur Umsetzung der EU-Kindergarantie im Zeitraum bis 2030 aufstellen. Diese sollen u.a. qualitative und quantitative Ziele, Maßnahmen zur Umsetzung, Finanzmittel und Fristen sowie einen Rahmen für die Datenerhebung und die Überwachung der Umsetzung enthalten – jeweils unter Berücksichtigung der regionalen und lokalen Ebene. Zur Umsetzung dieser Empfehlung hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nunmehr nach einem Beteiligungsprozess einen Entwurf für einen Nationalen Aktionsplan (NAP-E) "Neue Chancen für Kinder in Deutschland" vorgelegt. Die Verabschiedung des NAP soll im Juli 2023 im Bundeskabinett erfolgen. Nachfolgend nimmt die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zu diesem Entwurf Stellung. Dies kann aufgrund der Zeitschiene zunächst nur eine erste Einschätzung zu ausgewählten Punkten umfassen. Der Deutsche Verein behält sich vor, ergänzende bzw. weitere Anmerkungen im weiteren Verfahren einzubringen.

dv-16-23_nap_neue_chancen_fuer_kinder.pdf [PDF, 360 KB]

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Dr. Romy Ahner

Wissenschaftliche Referentin und stellv. Arbeitsfeldleiterin Familienpolitik, Familienrecht, Monetäre Familienförderung, Kindergrundsicherung