Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für einen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen

1. Vorbemerkung

Mit dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegten Referentenentwurf (RefE) soll die 2021 im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung einer Kindergrundsicherung umgesetzt werden. Mit dieser sollen bessere Chancen für Kinder und Jugendliche geschaffen, mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht sowie Kinderarmut wirksam bekämpft werden; ebenso sollen verbesserte Zugänge zu den Leistungen für Familien bzw. zu Informationen und Beratung geschaffen und die Beantragung einfach und digital ermöglicht werden (S. 1 des RefE).

Der Deutsche Verein setzt sich seit vielen Jahren für die Weiterentwicklung des aktuellen Systems monetärer Leistungen für Familien und Kinder ein und hatte zuletzt Empfehlungen für die Ausgestaltung einer Kindergrundsicherung formuliert. Dabei wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass eine solche Weiterentwicklung des bestehenden Systems ein umfassendes und anspruchsvolles Unterfangen ist. Dies ergibt sich nicht zuletzt aus den Schnittstellen zu bestehenden Systemen wie dem Steuer-, Sozial- und Unterhaltsrecht. Schon allein im Hinblick auf die Bedeutung und gleichzeitig die Komplexität des Vorhabens – mit Einführung der Kindergrundsicherung sollte ein Neustart der Familienförderung und eine der relevantesten sozialpolitischen Reformen dieser Legislaturperiode erfolgen – ist die Frist zur Stellungnahme von einer Woche völlig unzureichend. Eine intensive und alle Details und Auswirkungen erfassende Auseinandersetzung mit dem vorgelegten – und nicht vollständigen – RefE ist in dieser Zeit nicht möglich. Insbesondere wird die konkrete Abschätzung der Auswirkungen für die betroffenen Kinder und Familien in ihrer jeweiligen Situation zusätzlich dadurch erschwert, dass angesichts anzupassender Regelbedarfe und noch nicht konkretisierter bzw. bezifferter Erneuerung der Verteilerschlüssel eine seriöse und finale Einschätzung kaum machbar ist. Aus Sicht der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins wäre es wünschenswert, wenn im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) erstellte Berechnungen und Übersichten zugänglich gemacht würden. Die für Ende 2023 angekündigte Veröffentlichung des Abschussberichts der IMA kommt viel zu spät.

Bei der vorliegenden Stellungnahme kann es sich daher lediglich um eine erste und nicht umfassende Einschätzung der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins handeln, die an vielen Stellen eher grundsätzlicher Art bleiben muss. Sie erfolgt auf Grundlage der Empfehlungen zur Ausgestaltung einer Kindergrundsicherung, die der Deutsche Verein im Juni 2023 formuliert hat. Eine angemessene Beratung des vorgelegten RefE selbst war innerhalb der Strukturen des Deutschen Vereins im Rahmen der Wochenfrist nicht möglich. Weitere Stellungnahmen des Deutschen Vereins im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens bleiben ausdrücklich vorbehalten.

dv_20-23_kindergrundsicherung.pdf [PDF, 647 KB]

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Dr. Romy Ahner

Wissenschaftliche Referentin und stellv. Arbeitsfeldleiterin Familienpolitik, Familienrecht, Monetäre Familienförderung, Kindergrundsicherung