Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen "Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (2. Jahressteuergesetz 2024 – JStG 2024 II)"
1. Vorbemerkung
Der vorliegende Referentenentwurf (RefE) will sicherstellen, dass die Steuerlast nicht allein durch die Inflation ansteigt und damit zu Belastungen führt, ohne dass sich die Leistungsfähigkeit erhöht hat. Hierfür sieht er neben Entlastungen bei der Einkommenssteuer eine Vielzahl an Einzelmaßnahmen vor, um das Steuerrecht an die Preisentwicklung anzupassen. Konkret sollen u.a. der steuerliche Grundfreibetrag sowie der Kinderfreibetrag für 2025 und 2026 angepasst und das Kindergeld für 2025 angehoben werden. Außerdem sollen die Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden.
Die vorliegende Stellungnahme beschränkt sich nicht zuletzt aufgrund der sehr kurzen Frist für die Verbändebeteiligung auf die vorgesehenen Erhöhungen von Kinderfreibeträgen und Kindergeld sowie die Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren. Eine weitere Stellungnahme im Verlauf des Verfahrens wird ausdrücklich vorbehalten.
DV-15-24_Jahressteuergesetz_01.pdf [PDF, 141 KB]