Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften“ vom 24. Juli 2024
Der vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegte Referentenentwurf verfolgt u.a. das Ziel, den Schutz gewaltbetroffener Personen und deren Kinder zu verbessern. Damit greift er das im aktuellen Koalitionsvertrag festgehaltene Vorhaben auf, das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder abzusichern und in Bezug auf das Familienrecht sicherzustellen, dass häusliche Gewalt in Umgangsverfahren berücksichtigt wird. Der Deutsche Verein hat sich intensiv mit bestehenden Reformbedarfen im Bereich des Familien- und Familienverfahrensrechts unter Berücksichtigung von häuslicher Gewalt beschäftigt und Empfehlungen für entsprechende Reformen formuliert. Der vorliegende Referentenentwurf greift auch vom Deutschen Verein benannte Reformbedarfe auf. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins ordnet ihn als wichtigen Schritt für die vollständige Umsetzung der von Deutschland ratifizierten Istanbul-Konvention (IK) ein.
DV-18-24_Schutz_von_gewaltbetroffenen_Personen.pdf [PDF, 209 KB]