Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG) Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins (DV 10/23) vom 2. März 2023

Vorbemerkung

Mit dem vorliegenden Entwurf soll die häusliche Pflege gestärkt, pflegebedürftige Menschen und ihre Zu- und Angehörigen entlastet, die Arbeitsbedingungen für professionell Pflegende verbessert und die Potenziale der Digitalisierung für Pflegebedürftige und für Pflegende besser nutzbar gemacht werden. Geld- und Sachleistungsbeträge sollen 2025 und 2028 automatisch und regelhaft angepasst werden. Durch Modellvorhaben sollen Innovationen gefördert werden. Um die Einnahmesituation der sozialen Pflegeversicherung zu verbessern, sind Beitragserhöhungen vorgesehen. Außerdem soll die Berücksichtigung des Erziehungsaufwands von Eltern verfassungskonform ausgestaltet werden.

Der Deutsche Verein begrüßt grundsätzlich die genannten Ziele des Entwurfs. Positiv bewertet wird insbesondere die Einführung eines gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie die Ausweitung des Anspruchs auf Pflegeunterstützungsgeld auf bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr. Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins weist aber darauf hin, dass die angestrebten finanziellen Entlastungen für die pflegebedürftigen Menschen mit den im Entwurf anvisierten Fristen zu spät kommen und zu gering ausfallen. Die Kostensteigerungen der letzten Monate werden damit nicht aufgefangen. Um die genannten Ziele zu erreichen, wird eine umfassende Pflegereform, mit der die pflegebedingten Eigenanteile sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich in Höhe und Dauer begrenzt werden, als notwendig angesehen.

Zur Stabilisierung der Einnahmesituation der sozialen Pflegeversicherung sind aus Sicht des Deutschen Vereins Beitragserhöhungen alleine nicht ausreichend. In dem Entwurf fehlen wesentliche Vorschläge zur Verbesserung der Finanzierung der Pflegeversicherung. So sollte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Finanzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige (3,7 Milliarden Euro) sowie der pandemiebedingten Zusatzkosten der Pflegekassen (5,5 Milliarden Euro) aus Steuermitteln dringend umgesetzt werden. Der Deutsche Verein stellt fest, dass der vorgelegte Referentenentwurf mit Blick auf die finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen und die nachhaltige Stabilisierung der Finanzierung der Pflegeversicherung deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibt.

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins nimmt zu ausgewählten Regelungen Stellung.

dv-10-23_pflegeunterstuetzungs-und-entlastungsgesetz.pdf [PDF, 316 KB]

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Dr. Anna Sarah Richter

Arbeitsfeldleiterin Alter, Pflege, Rehabilitation, Sozialplanung