Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz – 2. FamEntlastG)
1. Vorbemerkungen
Der vorliegende Referentenentwurf sieht vor, das Kindergeld ab dem 1. Januar 2021 um 15,– € pro Kind auf dann 219,– € pro Monat für das erste Kind anzuheben.
Dem entsprechend sollen der steuerliche Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes sowie der steuerliche Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) ab dem Veranlagungszeitraum 2021 erhöht werden. Ebenso sollen der Grundfreibetrag angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs verschoben werden. Mit dieser Anpassung der Regelungen zur angemessenen Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit von Familien bei der Bemessung der Einkommenssteuer sollen – im Anschluss an das Familienentlastungsgesetz 2018 – Familien wirtschaftlich weiter gefördert und gestärkt werden. Dieser Referentenentwurf dient der Umsetzung der entsprechenden Vereinbarungen des Koalitionsvertrages.
Wie auch 2018 im Hinblick auf das erste Familienentlastungsgesetz begrüßt die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins die Zielsetzungen des vorliegenden Gesetzentwurfs, Familienleistungen zu verbessern, mit steigenden Preisen verbundene höhere Existenzminima steuerpflichtiger Personen und ihrer Kinder zu berücksichtigen
und die Wirkungen der kalten Progression auszugleichen. Damit wird die monetäre Entlastung von Familien und Kindern in den Blick genommen.
Mit der aktuellen Erhöhung von Kindergeld und Freibeträgen werden die finanziellen Spielräume von Familien erneut vergrößert. Wie auch bereits 2018 bleibt
jedoch ebenso anzumerken, dass dies nicht für alle Familien gilt. Familien im Sozialleistungsbezug profitieren aufgrund der aktuellen Anrechnungsregeln von
diesem Familienentlastungsgesetz ebenso wenig wie viele Alleinerziehende.
Wenn auch im Bereich monetärer Unterstützung von Familien und Kindern insbesondere zuletzt mit dem Starke-Familien-Gesetz wichtige Schritte genommen worden sind, bleiben diese wie auch der vorliegende Entwurf im bestehenden System und sind von dem vom Deutschen Verein geforderten konsistenten Gesamtkonzept zur Unterstützung von Familien und Kindern noch deutlich entfernt. Die vorliegende Stellungnahme beschränkt sich auf die vorgesehene Erhöhung des Kindergeldes und die entsprechende Anhebung der steuerlichen Kinderfreibeträge.
dv-18-20_familienentlastungsgesetz.pdf [PDF, 130 KB]