Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Selbstbefassungsantrag in der Ausschussdrucksache 8/SOZ/17 des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landtags von Sachsen-Anhalt zur Studie des Autors Dr. Wolfgang Hammer "Familienrecht in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme" vom April 2022

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins begrüßt es ausdrücklich, dass sich der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landtags von Sachsen-Anhalt mit Entscheidungsabläufen und Entscheidungsfindungen, deren Hintergründen und zeitlichen Rahmen in familienrechtlichen Verfahren bei konflikthaften kindschaftsrechtlichen Entscheidungen sowie bei problematischen Inobhutnahmen und Fremdunterbringungen durch Jugendämter in Sachsen-Anhalt befasst. Mit der vorliegenden Stellungnahme möchte die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins im Rahmen des schriftlichen Anhörungsverfahrens dazu beitragen, die angestrebten möglichen Schlussfolgerungen und etwaigen Konsequenzen zum Umgang mit Kindern in Verfahren der Familiengerichte zum Umgangs- und Sorgerecht und durch die Jugendämter in Sachsen-Anhalt zu unterstützen. Dabei beziehen sich die folgenden Ausführungen nicht detailliert auf die Veröffentlichung von Dr. Wolfgang Hammer „Familienrecht in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme“ vom April 2022. Der Deutsche Verein hat sich in den letzten Jahren intensiv mit den Anforderungen an eine Reform des Familien- und Familienverfahrensrechts befasst und hierzu zuletzt im September 2022 Empfehlungen für eine solche Reform unter Berücksichtigung von Fällen häuslicher Gewalt verabschiedet.

dv-4-23_selbstbefassungsantrag.pdf [PDF, 796 KB]

Sprechen Sie uns an:

 –

Dr. Romy Ahner

Wissenschaftliche Referentin und stellv. Arbeitsfeldleiterin Familienpolitik, Familienrecht, Monetäre Familienförderung, Kindergrundsicherung