Die Stellungnahme (DV 6/15) wurde auf Grundlage der vom Präsidium verabschiedeten Stellungnahme zum Referentenentwurf GKV-VSG (DV 29/14) in der Geschäftsstelle erarbeitet.

I. Vorbemerkung

Der Deutsche Verein begrüßt das Ziel des Gesetzesentwurfs, eine bedarfsgerechte, flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung der Patient/innen weiter auf hohem Niveau sicherzustellen sowie die (Weiter-)Entwicklung zielgruppenspezifischer Lösungsansätze zur Versorgung chronisch kranker Menschen und Menschen mit Behinderung ausdrücklich. Er betont jedoch, dass die isolierte Fokussierung auf ärztliche Leistungserbringer zur Sicherstellung der Gesundheit der Bevölkerung zu kurz gegriffen ist. Wiederholt hat er darauf hingewiesen, dass es insbesondere im ländlichen Raum eines versorgungspolitischen Gesamtkonzepts unter Einbeziehung anderer Leistungserbringer und Versorgungsbereiche bedarf. Erforderlich ist ein abgestimmtes Konzept von gesundheitsförderlichen und präventiven/rehabilitativen, kurativen, pflegerischen und sozialen vernetzten Dienstleistungs- und Beratungsangeboten, verknüpft mit einer barrierefreien Bau- und Verkehrsinfrastruktur, gesicherter wohnortnaher Alltagsversorgung und entsprechender sozialer Unterstützungsinfrastruktur.

Vornehmlich eine bessere Versorgung pflegebedürftiger Personen erfordert eine Koordination von (haus)ärztlichen Angeboten und Leistungsangeboten anderer sozialer Dienste, insbesondere des Pflegesektors, an einem Ort. Der Deutsche Verein fordert, insbesondere die Rolle der Pflege(berufe) und der sozialen Arbeit im Rahmen eines versorgungspolitischen
Gesamtkonzepts zu stärken und hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den haus- und fachärztlichen Bedarf zu untersuchen.

dv-6-15_gkv-vsg.pdf [PDF, 249 KB]

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Dr. Anna Sarah Richter

Arbeitsfeldleiterin Alter, Pflege, Rehabilitation, Sozialplanung