Stellungnahme des Deutschen Vereines zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)

Vorbemerkungen

Der Diskurs zur Reform des SGB VIII wird seit 2016 intensiv auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene geführt. Das Gesetzesvorhaben zu einem Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz im Jahr 2017 wurde auch nach intensiven Diskussionen und Veränderungen im Gesetzgebungsprozess im Bundesrat nicht abgeschlossen.
Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode wurde deshalb vereinbart, dass das Kinder- und Jugendhilferecht auf Basis des in der letzten Legislaturperiode
vom Bundestag beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes weiterentwickelt werden soll. Wie dort vereinbart, wurde im Vorfeld des erneuten Gesetzesvorhabens ein breiter Dialog mit Akteuren aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe und den Ländern und Kommunen im Dialogprozess "Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2019 geführt.

dv-33-20_kinder-jugendstaerkungsgesetz.pdf [PDF, 238 KB]

Sprechen Sie uns an:

 –

Anna Zhuleva

Wissenschaftliche Referentin Grundsatzfragen und Praxisprobleme der Kinder- und Jugendhilfe, Reform des SGB VIII, Schnittstelle Jugendhilfe und Eingliederungshilfe, Betriebserlaubnis