Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)

Der Deutsche Verein begrüßt grundsätzlich die mit dem Gesetz verfolgte Zielsetzung, Kinder und Jugendliche durch mehr Teilhabe, bessere Leistungsangebote und einen wirksameren Schutz umfassend zu stärken und die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe zu einem inklusiven, effizienten und dauerhaft tragfähigen und belastbaren Unterstützungssystem auszugestalten. Er weist jedoch darauf hin, dass dieses Ziel noch nicht mit dem KJSG erreicht sein wird und eine umfangreiche Weiterentwicklung erforderlich ist. Zusätzlich muss die Struktur der Kinder- und Jugendhilfe gestärkt werden. Das SGB VIII in seiner heutigen Form stellt eine grundsätzlich gute gesetzliche Grundlage für die Kinder- und Jugendhilfe dar, die allerdings an einigen Stellschrauben den Entwicklungen der Zeit angepasst werden muss. Der Deutsche Verein weist darauf hin, dass das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz an vielen Stellen Leistungsausweitungen und Mehraufwand für die Träger der Kinder- und Jugendhilfe verursacht, die im Gesetzentwurf entweder überhaupt nicht oder nicht konkret beziffert werden. Der Deutsche Verein erwartet einen vollständigen Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung.

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Yara-Katharina Andree

Wissenschaftliche Referentin Grundsatzfragen und Praxisprobleme der Kinder- und Jugendhilfe, Hilfen zur Erziehung, Hilfeplanung (im Kontext HzE), Hilfen für junge Volljährige, Kinderschutz und Krisenintervention