I. Vorbemerkung

Der Deutsche Verein bekräftigt das Anliegen, die gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) fortzuentwickeln.
Dazu gehört insbesondere eine inklusive Ausrichtung der Regelsysteme, eine stringent durchgeführte, bei Bedarf trägerübergreifend wirkende Bedarfsermittlung und Hilfeplanung und eine nahtlose und zügige Leistungserbringung.
Nachstehend nimmt der Deutsche Verein zu ausgewählten Punkten, vornehmlich zu Teil 1 und Teil 2 SGB IX Stellung.

dv-23-16-bundesteilhabegesetz-gesetzentwurf-bundesregierung.pdf [PDF, 502 KB]

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Alexandra Nier

Wissenschaftliche Referentin Rehabilitation und Teilhabe behinderter und psychisch kranker Menschen