Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Kabinettsentwurf der Bundesregierung für eine Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung – VergRModVO)

Das Bundeskabinett hat am 20. Januar 2016 den Regierungsentwurf einer Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts veröffentlicht. Vorrangiges Ziel des Verordnungsentwurfs ist es, die Regelungen der EU-Vergaberichtlinien (Vergabe-RL) in deutsches Recht umzusetzen, soweit dies nicht bereits im Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts, das im Dezember 2015 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, erfolgt ist. Mit der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts werden die allgemeinen Regelungen des Gesetzes aufgegriffen und in Detailfragen ergänzt. Es werden Einzelheiten der Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen geregelt und die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) angelegten Verfahrensschritte konkretisiert und ergänzt. Die Verordnung bedarf – nach Zuleitung an den Bundestag – der Zustimmung im Bundesrat. Insgesamt müssen die EU-Vergaberichtlinien bis zum 18. April 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden.

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Anika Cieslik

Wissenschaftliche Referentin Grundsatzfragen des Sozialhilferechts; ernährungsbedingter Mehrbedarf