Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern

In der nachfolgenden Stellungnahme begrüßt der Deutsche Verein, dass nunmehr eine gesetzliche Regelung geschaffen werden soll, die sorgewilligen Vätern, die nicht mit der Mutter verheiratet sind, einen Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet, der das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt, ohne ihnen dabei große Hürden in den Weg zu legen. Er lehnt aber die in dem Entwurf vorgesehene Einführung eines „vereinfachten“ familiengerichtlichen Verfahrens, in dem der Amtsermittlungsgrundsatz erheblich eingeschränkt wird, ab. Bei der Prüfung, ob die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widerspricht, sollte weder auf die Mitwirkung des Jugendamts im familiengerichtlichen Verfahren noch auf die persönliche Anhörung der Eltern verzichtet werden. Darüber hinaus spricht sich der Deutsche Verein dafür aus, dass das Familiengericht sämtliche Entscheidungen, die die elterliche Sorge für ein Kind verändern, unmittelbar und unverzüglich dem Jugendamt mitteilt, bei dem das Sorgeregister geführt wird.

DV-14-12-Sorgerecht.pdf [PDF, 157 KB]

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Dr. Romy Ahner

Wissenschaftliche Referentin und stellv. Arbeitsfeldleiterin Familienpolitik, Familienrecht, Monetäre Familienförderung, Kindergrundsicherung