Überschuldung in Deutschland. Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine Weiterentwicklung der Berichterstattung zur Überschuldung privater Personen und Haushalte

1. Ausgangssituation und Zielstellung

Überschuldung stellt ein gravierendes soziales und wirtschaftliches Problem dar mit weitreichenden negativen Folgen für die betroffenen Personen, ihre Familien und die Gesellschaft. Um den Bedarf an Hilfen einzuschätzen und diese zielgerichtet weiter zu entwickeln, sind detaillierte und auch für differenzierte Analysen repräsentative Daten notwendig. Die Überschuldungsstatistik des Statistischen Bundesamtes stellt eine notwendige Datengrundlage für die Berichterstattung zur Überschuldung dar. Mit dem Gesetz über die Statistik der Überschuldung privater Personen (Überschuldungsstatistikgesetz – ÜSchuldStatG) wurde sie im Jahr 2012 auf eine dauerhafte gesetzliche Grundlage gestellt. Die Überschuldungsstatistik kann dazu beitragen, dass die unterschiedlichen Statistiken, die die Beratungsstellen derzeit für den Träger, für die Kommune und für das Land führen, durch einen einheitlichen Basisdatensatz bedient werden können. Die Träger, Kommunen und Länder können diesen Basisdatensatz dann je nach Erkenntnisinteresse durch eigene Erhebungen ergänzen. Um dies zu erreichen, ist eine gleichmäßige und hohe Beteiligung der Beratungsstellen an der Überschuldungsstatistik erforderlich. Dies ist jedoch bislang nicht ausreichend der Fall.

DV-12-14_UEberschuldung.pdf [PDF, 98 KB]

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Andreas Krampe

Arbeitsfeldleiter Sozialpolitische Grundsatzfragen; Sozialer Arbeitsmarkt; Förderung der beruflichen Weiterbildung