Der Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Sozialhilfe (SGB XII)
Vorankündigung
Inhalt
Ob und in welchem Umfang Leistungen der Sozialhilfe zu erbringen sind, hängt maßgeblich vom erzielten Einkommen und vorhandenen Vermögen der Leistungsberechtigten ab. Vor Inanspruchnahme der Leistungen ist daher von den zuständigen Leistungsträgern zu prüfen, inwiefern und in welchem Umfang anrechenbares Einkommen und einzusetzendes Vermögen vorhanden ist. Ziel der Fachveranstaltung ist es, einen vollständigen Überblick und grundlegende Kenntnisse über den Einsatz von Einkommen und Vermögen nach dem SGB XII kompakt und praxisnah zu vermitteln. Darüber hinaus wird in der Veranstaltung auf aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen eingegangen.
Ablauf
Die Veranstaltung findet in 4 Blöcken an insgesamt 2 Tagen statt:
Pro Tag je zwei Blöcke á 90 Min., davon ca. 60 Minuten Vortrag/30 Minuten Fragen und Antworten sowie zwischen den Blöcken eine Pause von 30 Minuten
TAG 1
1. Block: 19.03.2025, 10:00 bis 11:30 Uhr
Einkommen Teil 1, im Einzelnen: Überblick über die gesetzlichen Regelungen, Begriff des Einkommens, Einkommensarten, Einkommensbereinigung
Pause
2. Block: 19.03.2025, 12:00 bis 13:30 Uhr
Einkommen Teil 2, im Einzelnen: Einkommensbereinigung, Behandlung einmaliger Einnahmen
TAG 2
3. Block: 20.03.2025, 10:00 bis 11:30 Uhr
Vermögen Teil 1, im Einzelnen: Vermögensbegriff, Abgrenzung Einkommen/Vermögen, Anforderungen an die Verwertbarkeit, darlehensweise Leistungsgewährung
Pause
4. Block: 20.03.2025, 12:00 bis 13:30 Uhr
Vermögen Teil 2, im Einzelnen: Zu berücksichtigende Schonbeträge, Ausnahmen von der Verwertung
Lernziele der Veranstaltung
Vermittlung von Grundkenntnissen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen, insbesondere
- Abgrenzung von Einkommen und Vermögen sowie
- Anrechnung und Verwertbarkeit von Einkommen/ Vermögen
Referierende
Dr. Dirk Zitzen, Richter am Sozialgericht Duisburg
Veranstaltungsnummer:
Datum:
20.03.2025 13:30
Zielgruppe:
Veranstaltungsgröße:
Anmeldung bitte bis:
Datum: 19.03.2025 - 20.03.2025
Anmeldung bitte bis: 16.02.2025