Das EU-Beihilfenrecht und die sozialen Dienstleistungen
Inhalt
Das Beihilfenrecht der Europäischen Union soll den freien Wettbewerb im gemeinsamen Binnenmarkt schützen. Es hat sich in den vergangenen Jahren stetig fortentwickelt; dabei gelten im Bereich der sozialen Dienste zahlreiche Sonderregelungen.
Die Erbringung sozialer Dienstleistungen und die ordnungsgemäße Berücksichtigung des EU-Beihilfenrechts kann nur gewährleistet werden, wenn die betroffenen Akteure in Kommunen, Land und Bund und der Freien Wohlfahrtspflege die Vorschriften kennen und rechtmäßig anwenden. Die digitale Fachveranstaltung behandelt die Grundlagen sowie aktuelle Entwicklungen z.B. zur Entscheidungspraxis und zu Reformen des Rechtsrahmens. Dabei werden die „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ (DAWI) und die Freistellung bei „De-minimis-Beihilfen“ im Vordergrund stehen.
Wie nehme ich teil?
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Weitere Informationen zur Teilnahme entnehmen Sie der Anleitung zur Nutzung von Webex.
Veranstaltungsnummer:
Datum:
20.03.2025 13.00
Zielgruppe:
Veranstaltungsgröße:
Anmeldung bitte bis:
Veranstaltungskosten für Mitglieder:
Veranstaltungskosten für Nichtmitglieder:
Datum: 20.03.2025 - 20.03.2025
Anmeldung bitte bis: 17.02.2025