Finanzierung 2023
Der Deutsche Verein wird seit 2019 im Rahmen einer institutionellen Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fehlbedarfsfinanziert. Demnach erfolgt grundsätzlich jährlich die Beantragung der Zuwendung in Form eines Wirtschaftsplans nebst Anlagen zum Beginn eines Jahres für das darauffolgende Jahr. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist für die Organisation und Verwaltung der Zuwendungsmittel verantwortlich.
Eine Bildung von Rücklagen ist aufgrund der Vorgaben in der Bundeshaushaltsordnung für institutionelle Zuwendungsnehmer nicht gestattet. Der Deutsche Verein ist daher hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit vollumfänglich auf den Zuwendungsgeber angewiesen. Liquidität darf im Rahmen der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest – I) nur in Höhe bestehender Verbindlichkeiten und Rückstellungen vorgehalten werden. Überbestände sind im Rahmen des Mittelabrufes zu berücksichtigen. Da der Deutsche Verein rechtlich selbständig und damit insolvenzfähig ist, besteht daher grundsätzlich ein Risiko der Insolvenz durch Zahlungsunfähigkeit, sollte der Zuwendungsgeber den Mittelzufluss nicht in der benötigten Höhe und zu den benötigten Zeitpunkten gewährleisten.
Zur Finanzierung der Geschäftstätigkeit wurden dem Deutschen Verein für 2023 Zuwendungen im Rahmen der institutionellen Förderung in Höhe von 4.908.000 € bewilligt, die in voller Höhe abgerufen wurden. Zusätzlich erhielt der Deutsche Verein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Mittel im Rahmen von Projektzuwendungen für das Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ in Höhe von 439.435 € und für das Projekt „Gutachten zur Quantifizierung des ernährungsbedingten Mehrbedarfs im SGB II und SGB XII bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen“ in Höhe von 14.835 €. Außerdem wurde im Jahr 2023 das Projekt „Berlin inklusiv 2023 - Strategiekonferenz Inklusion, Selbstbestimmung und Eingliederungshilfe“ im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung mit einem Gesamtvolumen von bis zu 121.384 € aus Mitteln des Landes Berlin – hier Landesamt für Gesundheit und Soziales – gefördert. Darüber hinaus wurden Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Publikationen und Veranstaltungen erzielt.
Die Personalaufwendungen sind im Vorjahresvergleich um 277.874 € bzw. 6,0 Prozent auf 4.891.445 € gestiegen. Dies ergibt sich insbesondere vor dem Hintergrund der geleisteten Inflationsausgleichzahlungen (Einmalprämien und monatliche Sonderzahlungen) infolge des Tarifvertrages über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise als Teil der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom 22. April 2023 und der Tarifangleichung für Bundesbeamte.
Die übrigen betrieblichen Aufwendungen (unter anderem Aufwendungen für Projektförderung und Verwaltung) reduzierten sich um 34,2 Prozent. Diese Minderung resultiert im Wesentlichen aus dem Wegfallen von Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Durchführung des gesonderten Projektes „82. Deutscher Fürsorgetag“ im Jahr 2022 entstanden sind (unter anderem 394.579 € für Mieten Veranstaltungsorte/-technik und 116.044 € für Öffentlichkeitsarbeit). Des Weiteren wurden im Jahr 2022 im Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ drei kostenintensive große Regionalkonferenzen (davon zwei in hybrider Form) und eine Abschlussveranstaltung durchgeführt, die in dieser Form im Jahr 2023 nicht durchgeführt wurden und somit keine Kosten verursachten.
Aufgrund der institutionellen Förderung ergibt sich grundsätzlich ein ausgeglichenes Jahresergebnis. Mehr- oder Minderausgaben werden gegenüber dem Zuwendungsgeber abgegrenzt.
Die Finanzierung der Vereinsaufgaben ist unter Beachtung der Einigung in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom 22. April 2023 und der Tarifangleichung für Bundesbeamte für das Jahr 2024 nur dann gedeckt, wenn Kosteneinsparungen in Höhe der Mehrbelastung durch den Tarifabschluss im Bereich der Personalkosten über die konsequente Nichtbesetzung von Stellen und Einsparungen im Sachkostenbereich sowie Mehreinnahmen im Bereich der Eigenmittel erzielt werden können. Trotz der herausfordernden Umstände – auch im Zusammenhang mit der allgemeinen Teuerungsrate, der Energiepreisentwicklung sowie den zu erwartenden Personalkostenentwicklungen – wird insgesamt von einer kontinuierlichen Weiterführung der Geschäftstätigkeit des Vereins im Jahr 2024 ausgegangen.
Erträge 2023 |
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Umsatzerlöse | 740.584 Euro |
Erträge aus Zuwendungen | 5.053.596 Euro |
Übrige Erträge (u.a. Mitgliedsbeiträge und Sponsoring) | 1.409.498 Euro |
7.203.677 Euro | |
Aufwendungen 2023 | |
Materialaufwand | 384.138 Euro |
Personalaufwand | 4.891.445 Euro |
Abschreibungen/Abgänge Anlagevermögen | 250.359 Euro |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.668.244 Euro |
7.194.185 Euro | |
Finanzergebnis (insbesondere Aufzinsung, Rückstellungen) | -7.465 Euro |
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 2.026 Euro |
Jahresergebnis nach Steuern | 0 Euro |