Projekt endet, Website bleibt: „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ findet Abschluss

Nach fast acht Jahren Laufzeit endet das Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ am 31. Dezember 2024. Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und in Trägerschaft des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. unterstützte das Projekt Leistungsträger und -erbringer von Leistungen für Menschen mit Behinderungen, Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen sowie Akteure des Betreuungswesens bei der Umsetzung der komplexen Neuerungen des BTHG in die fachliche Praxis.

Seit 1. Mai 2017 begleitete der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. das Projekt intensiv in dessen Ausgestaltung und Schwerpunktsetzung. Seitdem wurden 133 Veranstaltungen durchgeführt, 21 Online-Fachdiskussionen initiiert und auf Fragen mit 497 BTHG-Kompass-Beiträgen geantwortet. Zudem wurden über 300 Aktuelles-Meldungen auf der Projektwebsite erstellt und über 80 Newsletter versendet. Die Wanderausstellung des Projekts machte dessen Inhalte bei Projekt- sowie externen Veranstaltungen greifbar.

In all diesen Veranstaltungen wurde deutlich, dass es weiterhin viele Potenziale in der Umsetzung des BTHG gibt: Zeitlich befristete Übergangsregelungen in den Landesrahmenverträgen und von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen führen zu einer heterogenen Umsetzung des BTHG. Oftmals fehlt es dementsprechend noch an Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen zwischen den Reha-Trägern und den Leistungserbringern. Die Anzahl der genutzten Budgets für Arbeit und Budgets für Ausbildung bleibt bisher hinter den Erwartungen des Gesetzgebers zurück. Zudem erweist sich die Bedarfsermittlung in der Praxis hinsichtlich der benötigten Ressourcen als sehr aufwändig. Auch die trägerübergreifende Zusammenarbeit ist vielerorts noch nicht eingeübt. Positiv ist bspw. hervorzuheben, dass durch die eingeführten Einkommens- und Vermögensfreibetragsgrenzen kaum noch leistungsberechtigte Personen einen Eigenanteil an den Kosten der Eingliederungshilfe zahlen müssen. Außerdem trägt die zunehmend sozialräumliche Ausgestaltung von Leistungen dazu bei, dass ein Haltungswandel hin zu mehr Personenzentrierung und Selbstbestimmung in der Praxis spürbar Einzug hält.  

„Die Umsetzung des BTHG in der Praxis ist daher – ganz abgesehen von der bisher nicht realisierten letzten Reformstufe, der Neubestimmung des leistungsberechtigten Personenkreises in der Eingliederungshilfe – noch nicht abgeschlossen. Die Akteure des sozialrechtlichen Dreiecks haben weiterhin großes Interesse an Informationen zur Umsetzung des BTHG und vor allem an Best-Practice-Beispielen aus der Praxis.“, so Tristan Fischer, Leiter des Projekts „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“.

Daher bleibt die Projektwebsite auch nach Abschluss des Projekts als Archiv mit wertvollen Fachinformationen und Veranstaltungsdokumentationen für Sie verfügbar: www.umsetzungsbegleitung-bthg.de

Neben strukturellen Anpassungen an der Projektwebsite, beherbergt die Archivwebsite auch eine wichtige Aktualisierung: Die Rubrik „Umsetzungsstand in den Ländern“ enthält aktuelle Daten zur Umsetzung der Regelungen des BTHG auf Ebene der Länder. 

„Selbstverständlich bleiben die Themen Inklusion, gesellschaftliche Teilhabe und die fachliche Auseinandersetzung mit der Eingliederungshilfe fester Bestandteil der Agenda des Deutschen Vereins. Wir bedanken uns bei allen Akteuren für das entgegengebrachte Vertrauen, das breite Interesse und große Engagement, das wir bei den zahlreichen Veranstaltungen und Fachdiskussionen erleben durften“, so Nora Schmidt, Geschäftsführerin des Deutschen Vereins.

Das Bild zeigt eine Illustration in Blau und Orange. Im Hintergrund steht ein überdimensionales Buch, auf dem BTHG steht. Drumherum und davor stehen Menschen mit und ohne Behinderungen, im Gespräch miteinander. Bei einigen sieht es so aus, als würden sie in das Buch hinein gehen.