03.07.2024

Assistenzleistungen personenzentriert umsetzen und weiterentwickeln

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Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. verabschiedet Empfehlungen zu Assistenzleistungen nach SGB IX.

Assistenzleistungen stellen ein zentrales und entscheidendes Element für die personenzentrierte Ausgestaltung der Eingliederungshilfe und im Hinblick auf eine unabhängige und selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen dar. Sie unterstützen Menschen mit Behinderungen insbesondere dabei, ihren Alltag selbstbestimmt und eigenständig zu bewältigen – von der Haushaltsführung über die Gestaltung sozialer Beziehungen bis hin zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben sowie Freizeitgestaltung.

Mit der gesetzlichen Verankerung von Assistenzleistungen im SGB IX und der Differenzierung zwischen verschiedenen Formen ergeben sich in der Praxis jedoch verschiedene Abgrenzungs- und Umsetzungsfragen. Insbesondere die Unterscheidung zwischen kompensatorischer und qualifizierter Assistenz, wie sie das SGB IX vorsieht, kann in der praktischen Umsetzung mit Schwierigkeiten verbunden sein. "Mit unseren Empfehlungen wollen wir Ansätze zur Ausgestaltung und Abgrenzung der Assistenzleistungen von anderen Leistungen und Leistungsformen aufzeigen. Zugleich wollen wir der Praxis Hinweise zur Weiterentwicklung einer sozialraumorientierten und personenzentrierten Eingliederungshilfe an die Hand geben", so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. "Ziel muss es sein, personenzentrierte, also am individuellen Bedarf orientierte, und im Einzelfall auch passgenaue und bedarfsdeckende Leistungen zu ermöglichen."

Die Empfehlungen befassen sich mit den rechtlichen Grundlagen und unterschiedlichen Formen der Assistenzleistungen im SGB IX, den Vereinbarungen in den Landesrahmenverträgen sowie den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen. Auch werden mögliche Abgrenzungen der Assistenzleistungen zur Sozialen Teilhabe von anderen Leistungen und Hilfen vorgestellt.

Die Empfehlungen sind unter  https://deutscher-verein.de/empfehlungen-stellungnahmen/detail/empfehlungen-des-deutschen-vereins-fuer-oeffentliche-und-private-fuersorge-ev-zu-assistenzleistungen-nach-dem-sgb-ix/ abrufbar.

Für Hintergrundfragen oder Interviews stehen wir gern zur Verfügung.
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