20.02.2024

Geschäftsstelle des Deutschen Vereins ordnet Eckpunkte des Bundesjustizministeriums zu Reformen im Familienrecht ein

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Die Eckpunkte sind zu begrüßen, aber aus Sicht der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins sind noch viele Fragen offen.

Wie das Familienrecht der Diversität von Familienleben besser gerecht werden kann, wird seit vielen Jahren intensiv diskutiert. Eingefordert werden Reformen. Nachdem der Koalitionsvertrag dafür einige Vorhaben benannt hatte, wurden zuletzt konkrete Pläne veröffentlicht: Bereits 2023 legte das Bundesministerium der Justiz (BMJ) Eckpunkte zur Reform des Unterhaltsrechts vor. Nun folgten im Januar dieses Jahres auch Eckpunkte für Reformen sowohl des Abstammungs- als auch des Kindschaftsrechts.

"Mit den vorgelegten Eckpunkten werden wichtige und teils schon lange angemahnte Schritte im Familienrecht geplant. Insbesondere die Berücksichtigung häuslicher Gewalt bei Sorge und Umgang ist zu begrüßen", so Nora Schmidt, Geschäftsführerin des Deutschen Vereins. Auch darüber hinaus werden bedeutende Punkte wie etwa die Stärkung des Rechts des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung angegangen. Ein wesentliches Ziel der Eckpunkte ist in beiden Regelungsbereichen zudem die Stärkung der Autonomie der Eltern. Nora Schmidt weiter: "Diese sollen zukünftig Regelungen zur rechtlichen Elternschaft sowie auch zu Sorge und Umgang im Rahmen von Elternschaftsvereinbarungen bzw. Elternvereinbarungen treffen können. Hierbei wird es wichtig sein, Kindeswohl und Kindesinteressen angemessen in den Fokus zu nehmen. Die Eckpunkte konzentrieren sich noch sehr auf die Interessen der Eltern."

 

Das BMJ sieht mit den vorgeschlagenen Neuerungen zudem Aufgabenzuwächse und Verantwortungszuweisungen für die Jugendämter und Beratungsstellen vor. "Wir dürfen solche anspruchsvollen Reformen nicht ohne den Blick auf die notwendigen Ressourcen und ihre Bereitstellung diskutieren", betont Nora Schmidt.

Die Geschäftsstelle des Deutschen Vereins legt zu den Eckpunkten zwei aktuelle Stellungnahmen vor und wird sich weiter intensiv in die anstehenden Gesetzgebungsprozesse einbringen.

Die Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zu den Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz für eine Reform des Kindschaftsrechts vom 16. Januar 2024 ist unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2024/dv-3-24_eckpunkte_kindschaftsrecht.pdf abrufbar.
 

Die Stellungnahme der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins zu den Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz für eine Reform des Abstammungsrechts vom 16. Januar 2024 ist unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2024/dv-2-24_eckpunkte_abstammungsrecht.pdf abrufbar.
 

Weitere Informationen zum Thema:
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine Reform des Familien- und Familienverfahrensrechts unter Berücksichtigung von häuslicher Gewalt sind unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2022/dv-16-21_reform-familienrecht.pdf abrufbar.
 

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts sind unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2020/dv-04-20_reform-sorgerecht.pdf abrufbar.

Für Hintergrundfragen oder Interviews stehen wir gern zur Verfügung.

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