17.07.2024

Deutscher Verein auf der Jahrestagung der Straffälligenhilfe Baden-Württemberg in Bad Boll

Der Gefangene verließ das Gefängnis. Biegen von Metallstangen. Sich losreißen. Silhouette eines Mannes, bewölkter Himmel und Vögel im Hintergrund als Symbol der Befreiung. –

Haftentlassene gehören zu den Personengruppen mit den geringsten Chancen am Arbeitsmarkt. Wie kann es dennoch gelingen, sie wieder in eine Beschäftigung zu bringen, die einen dauerhaften Wiedereinstieg in das Arbeitsleben ermöglicht?

Zu dieser Frage referierte Andreas Krampe (Leiter des Arbeitsfeldes III im Deutschen Verein) am 16. Juli 2024 bei der Jahrestagung des Netzwerks Straffälligenhilfe Baden-Württemberg zu dem Thema „Erwerbsintegration von dem Arbeitsmarkt ferneren Personen“.

Der Deutsche Verein fordert bereits seit einiger Zeit, die Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Bürgergeld so weiterzuentwickeln, dass auch Haftentlassene Zugang zum Sozialen Arbeitsmarkt haben. Dies ist gegenwärtig aufgrund der Unterbrechung des Leistungsbezugs im SGB II in Haft oft nicht möglich.

Mehr Infos zur Veranstaltung

Zu den Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der Förderung nach § 16i SGB II "Teilhabe am Arbeitsmarkt"