09.04.2024
Gut alt werden in Kommunen: Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der Altenhilfe nach § 71 SGB XII
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. legt Empfehlungen zur Umsetzung der Altenhilfe nach § 71 SGB XII vor.
Die Gestaltung einer Infrastruktur für das gute Älterwerden ist nicht zuletzt aufgrund des demografischen Wandels eine der drängendsten Aufgaben in den Kommunen. Ziel muss es sein, die Selbstbestimmung älterer Menschen und deren Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen sowie ihre Selbsthilfe zu stärken. Diese Zielstellung verfolgt der § 71 des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) als einzige bundesweite Rechtsgrundlage.
"Mit den Empfehlungen richten wir den Blick auf die Notwendigkeit einer bedarfs- und bedürfnisgerechten Altenhilfeinfrastruktur für die immer größer werdende Gruppe älterer Menschen. Gleichzeitig setzen wir wichtige Impulse zur Umsetzung des § 71 SGB XII. Dieser muss als Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Sozialhilfe stärker wahrgenommen werden", so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Die Empfehlungen konkretisieren die Altenhilfe nach § 71 SGB XII als Dreiklang im Sinne einer Infrastrukturverantwortung, eines Beratungsauftrages und von Leistungen im Einzelfall. Sie richten sich sowohl an die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Sozialhilfe, als auch an die Entscheider/innen und Planer/innen in den kreisangehörigen Gemeinden und Städten sowie an die Landesgesetzgeber.
Die Empfehlungen sind unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2024/dv-13-23_umsetzung_71_sgb_xii.pdf abrufbar.
Für Hintergrundfragen oder Interviews stehen wir gern zur Verfügung.
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