Gutachten zu Leistungen für ein Kraftfahrzeug für Minderjährige gemäß § 83 Abs. 4 SGB IX

G 2/22Gutachten zu Leistungen für ein Kraftfahrzeug für Minderjährige gemäß § 83 Abs. 4 SGB IX

G 2/22

Gutachten zu Leistungen für ein Kraftfahrzeug für Minderjährige gemäß § 83 Abs. 4 SGB IX

  • Der Gesetzgeber hat mit § 83 Abs. 4 SGB IX für Minderjährige den Umfang der Leistungen für ein Kraftfahrzeug abschließend ausgestaltet und in Abweichung vom Regelfall des § 83 Abs. 3 SGB IX eingeschränkt. Danach umfassen die Leistungen für Minderjährige ausschließlich den wegen der Behinderung erforderlichen Mehraufwand bei der Beschaffung des Kraftfahrzeugs sowie Leistungen für die erforderliche Zusatzausstattung.
  • Für die Ermittlung des "wegen der Behinderung erforderlichen Mehraufwands" ist der hypothetische Anschaffungspreis für ein familiengeeignetes Kraftfahrzeug vom erforderlichen Anschaffungspreis für ein behinderungsgerechtes Kraftfahrzeug in Abzug zu bringen.
  • Verfügen die leistungsberechtigte Person oder ihre Eltern bereits über ein Kraftfahrzeug, das jedoch dem behinderungsbedingten Bedarf nicht gerecht wird, ist bei der Bemessung der Leistung außerdem – in entsprechender Anwendung von § 5 Abs. 3 Alternative 2 KfzHV – dessen Verkehrswert in Abzug zu bringen, wenn und soweit dieser den hypothetischen Anschaffungspreis übersteigt.

Leistungen_fuer_ein_Kraftfahrzeug_fuer_Minderjaehrige_gemaess____83_Abs._4_SGB_IX_2023.pdf [PDF, 247 KB]