Japanische Anwaltskammer (JFBA)

Foto: Gruppenbild von der Japanischen Delegation mit Vertretern des Deutschen Vereins im Foyer der Geschäftsstelle des DV –

Am 24. Juni 2024 fand in der Geschäftsstelle des Deutschen Vereins ein Fachgespräch des Arbeitsfeldes III (Grundlagen sozialer Sicherung) mit einer Delegation der Japanischen Anwaltskammer JFBA statt. Die Kammer hatte das Arbeitsfeld angefragt, ob Mitarbeiter/innen des Arbeitsfeldes bereit wären, über die Ermittlung und Fortschreibung der Regelbedarfe in Deutschland, über die Neuregelung der Sanktionen (Leistungsminderungen) und neue Akzente für die Zusammenarbeit im Jobcenter durch das Bürgergeldgesetz zu berichten.

Im Fachgespräch mit dem AF III wurden die Fragen der Rechtsanwälte aus Japan ausführlich beantwortet. Sie haben dankbar nützliche Informationen und Hinweise für ihre Arbeit in Japan mitgenommen.