Gesicht eines Mädchen mit eine pinkfarbenen Löffel in der Hand, den sie an den Mund hält. Die Augen des Mädchens sind nicht zu sehen –

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. veröffentlicht erstmals Empfehlungen zur Anerkennung des ernährungsbedingten Mehrbedarfs bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen.

„Kinder sind keine kleinen Erwachsenen“, bekräftigt Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Dies gilt auch für die Ernährung und für die Mehrkosten, die entstehen, wenn aufgrund einer Erkrankung eine besondere Diät erforderlich wird.“

Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe können in diesen Fällen bei ihrem Jobcenter oder Sozialamt einen Anspruch auf ernährungsbedingten Mehrbedarf geltend machen. Dies ist ein zusätzlicher Geldbetrag zum Regelbedarf, der die Mehrkosten der medizinisch notwendigen abweichenden Ernährung decken soll. Als Orientierungshilfe für die Bemessung dieses Mehrbedarfs gibt der Deutsche Verein regelmäßig Empfehlungen heraus. Diese sind, mangels Datengrundlagen, allerdings nur eingeschränkt auf Kinder und Jugendliche anwendbar.

Diese Lücke konnte der Deutsche Verein nun schließen: Erstmalig gibt es Empfehlungen zur Anerkennung des ernährungsbedingten Mehrbedarfs, die die speziellen Bedarfe von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen berücksichtigen.

Grundlage der Empfehlungen ist ein Gutachten über Erkrankungen, die im Kindes- und Jugendalter eine Veränderung der Ernährung erfordern und ihre Kosten. Das ernährungswissenschaftlich medizinische Gutachten wurde vom Forschungsdepartment Kinderernährung (FKE) der Universitätskinderklinik Bochum in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin e.V. (DGEM), der Gesellschaft für Pädiatrische Gastroenterologie und Ernährung (GPGE) sowie der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) erstellt. Auftraggeber war der Deutsche Verein.

In den Empfehlungen werden sowohl Erkrankungen benannt, die regelhaft einen Mehrbedarf auslösen, als auch solche, die in der Regel keine Mehrkosten verursachen oder deren Mehrbedarf aufgrund der individuellen Ausprägung im Einzelfall bestimmt werden muss. Der empfohlene ernährungsbedingte Mehrbedarf für Säuglinge, Kinder und Jugendliche wird – differenziert nach Altersgruppen – pauschal in Prozentwerten der Regelbedarfsstufe 1 ausgewiesen.

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Anerkennung des ernährungsbedingten Mehrbedarfs sind eine bewährte Orientierungshilfe für die Praxis. Die neuen Empfehlungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche werden dazu beitragen, die Verfahren für die Fachkräfte in der Sozialverwaltung und für die Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern sowie transparenter und rechtssicherer zu machen.

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Anerkennung des ernährungsbedingten Mehrbedarfs bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen gemäß § 30 Abs. 5 SGB XII sind unter https://www.deutscher-verein.de/fileadmin/user_upload/dv/pdfs/Empfehlungen_Stellungnahmen/2024/DV-23-23_Mehrbedarf-Ernaehrung.pdf abrufbar.

Für Hintergrundfragen oder Interviews stehen wir gern zur Verfügung. Auf Anfrage kann auch das Gutachten zur Verfügung gestellt werden.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration.