30.08.2024

Pflegefamilien in Berlin bekommen mehr Geld – Erhöhung orientiert sich an Empfehlungen des Deutschen Vereins

Familie von hinten –

Die Zahl der Mädchen und Jungen, die nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern leben können, steigt. Um mehr Pflegefamilien zu gewinnen, orientiert sich nun auch das Land Berlin an den Empfehlungen des Deutschen Vereins und bietet zusätzliche finanzielle Unterstützung und Hilfe an.

Erstmals seit 2012 werden in Berlin die Pauschalen erhöht, die Pflegefamilien nach dem SGB VIII als Unterhalt für die ihnen im Rahmen eines Pflegeverhältnisses (Vollzeitpflege) anvertrauten Kinder zustehen. Wie inzwischen fast alle Bundesländer orientiert sich damit Berlin an den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zu den Pauschalbeträgen in der Vollzeitpflege. Diese werden jährlich unter Berücksichtigung u.a. der Verbraucherpreise angepasst.

Im Jahr 2023 hat der Deutsche Verein die Berechnungsgrundlagen für die Pauschalbeträge überprüft und insbesondere den Anerkennungsbetrag für die Pflege und Erziehung ab 2024 deutlich erhöht.  Mit Berlin setzen nun 13 Bundesländer die Empfehlungen des Deutschen Vereins verbindlich um, zwei weitere (Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) geben diese als Empfehlung an die Kommunen weiter. Bayern folgt als derzeit letztes Bundesland einem eigenen Berechnungssystem.

Darüber hinaus führt Berlin ab nächstem Jahr einen „Start-Bonus“ als elterngeldähnliche Leistung ein, um Pflegefamilien in der sensiblen Eingewöhnungsphase finanziell zusätzlich zu unterstützen.

In seinen Empfehlungen hat der Deutsche Verein mehrfach darauf hingewiesen, dass Pflegeverhältnisse besonders in der Anfangsphase oft hochgradig zeitintensiv und gleichwohl Pflegefamilien im Vergleich zu leiblichen/rechtlichen Eltern benachteiligt sind, die Anspruch auf Eltergeld als echte Lohnersatzleistung haben. Der Deutsche Verein hat in diesem Zusammenhang einerseits den Bund aufgefordert, das im Koalitionsvertrag formulierte Vorhaben eines Elterngeldes für Pflegeeltern umzusetzen und andererseits auf das gute Beispiel einzelner Kommunen und Bundesländer hingewiesen, die bis zum Tätigwerden des Bundes Pflegefamilien in der besonders sensiblen ersten Phase durch elterngeldähnliche Leistungen unterstützen.

Der Deutsche Verein anerkennt besonders, dass das Land Berlin dem guten Beispiel folgt und zur Erhöhung der finanziellen Unterstützung für Pflegefamilien auch Haushaltsmittel zur Verfügung stellt.

Zu den weiterentwickelten Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege