Eine Vorderansicht von zwei Schwestern, die mit ihrem Hund in einem öffentlichen Park in Newcastle upon Tyne im Nordosten Englands spazieren gehen, sie sind mit ihren Eltern unterwegs und genießen es, an einem klaren Herbsttag im Park zu spielen. –

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. beschließt Empfehlungen zur Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes.

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat der Gesetzgeber Inklusion als Leitgedanken auch im Kinderschutz gestärkt. „Mit unseren Empfehlungen wollen wir die spezifischen Bedarfe von Kindern mit Behinderungen und ihrer Familien im Kinderschutz ins Bewusstsein rücken und eine praktische Orientierung für eine gelingende Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes bieten“, sagt Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. Diese enthalten Ansatzpunkte für Weiterentwicklungen im Bereich der Gestaltung von Angeboten, der Entwicklung einer entsprechenden Fachlichkeit, der Risikoeinschätzung und Intervention sowie des institutionellen Kinderschutzes. Dem folgend gibt der Deutsche Verein Empfehlungen zur Umsetzung und möchte damit einen Beitrag zur Selbstverständlichkeit einer inklusiven Ausrichtung des Kinderschutzes leisten.

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins stellen eine fundierte und praxisorientierte Zusammenstellung von Erläuterungen und Handlungsempfehlungen dar, die den beteiligten Akteur/innen im Kinderschutz Hilfestellung und Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes bieten sollen.

Die Empfehlungen sind abrufbar unter https://www.deutscher-verein.de/fileadmin/user_upload/dv/pdfs/Empfehlungen_Stellungnahmen/2024/DV-17-23_inklusiver_Kinderschutz.pdf

Für Hintergrundfragen oder Interviews stehen wir gern zur Verfügung.

Das angehängte Logo des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. können Sie gerne zum Abdruck verwenden.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration.