K 3 | Örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung in der Jugendhilfe – Ein Praxiskommentar

Die Anwendung der Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung im SGB VIII bereitet in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten. Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung sowie die jüngsten Reformen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe verstärken die Unsicherheit in der Rechtsanwendung. Der Deutsche Verein möchte mit diesem neu konzipierten Kommentar dazu beitragen, in diesem Bereich mehr Klarheit und Einheit zu schaffen und zu helfen, zeit- und kostenaufwendige Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Trägern der Jugendhilfe bis hin zu gerichtlichen Verfahren zu vermeiden. Der Kommentar liegt nunmehr in der zweiten, aktualisierten Auflage vor. Um den Charakter eines Praxiskommentars zu gewährleisten, wurden für die einzelnen Beiträge auch dieser Neuauflage in erster Linie Expertinnen und Experten aus dem Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe oder Juristen und Juristinnen, die in diesem Feld gutachterlich tätig sind bzw. Fortbildungen anbieten, ausgewählt.

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Beschreibung

Inhaltsverzeichnis

Vorwort zur zweiten Auflage
Einführung
Vor §§ 86 ff. SGB VIII
§ 86 SGB VIII – Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern
§ 86a SGB VIII – Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige
§ 86b SGB VIII – Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
§ 86c SGB VIII – Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel
§ 86d SGB VIII – Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden
§ 87 SGB VIII – Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
§ 87a SGB VIII – Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung
§ 87b SGB VIII – Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gericht­lichen Verfahren
§ 87c SGB VIII – Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Amtspflegschaft, die Amtsvormundschaft und die Bescheinigung nach § 58a
§ 87d SGB VIII – Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen
§ 88 SGB VIII – Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland
§ 88a SGB VIII – Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche
§ 89 SGB VIII – Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt
§ 89a SGB VIII – Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege
§ 89b SGB VIII – Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
§ 89c SGB VIII – Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung
§ 89d SGB VIII – Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise
§ 89e SGB VIII – Schutz der Einrichtungsorte
§ 89f SGB VIII – Umfang der Kostenerstattung
§ 89g SGB VIII – Landesrechtsvorbehalt
§ 89h SGB VIII – Übergangsvorschrift
Vor §§ 102 ff. SGB X
§ 102 SGB X – Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers
§ 103 SGB X – Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist
§ 104 SGB X – Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers
§ 105 SGB X – Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers
§ 106 SGB X – Rangfolge bei mehreren Erstattungsberechtigten
§ 107 SGB X – Erfüllung
§ 108 SGB X – Erstattung in Geld, Verzinsung
§ 109 SGB X – Verwaltungskosten und Auslagen
§ 110 SGB X – Pauschalierung
§ 111 SGB X – Ausschlussfrist
§ 112 SGB X – Rückerstattung
§ 113 SGB X – Verjährung
§ 114 SGB X – Rechtsweg
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Verzeichnis der Autorinnen und Autoren

Details

Auflage: 2. Auflage 2021
Seitenzahl: 360
ISBN: 978-3-7841-3273-0
Herausgeber: Diana Eschelbach und Dorette Nickel
Artikelnummer: K 3
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Autoreninfo

Diana Eschelbach
Volljuristin, freie Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht; Gutachterin für das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF)

Holger Gläss
Dipl. Päd., Jugendamtsleiter und stellvertretender Dezernent für Soziales, Jugend und Bildung des Rems-Murr-Kreises

Nerea González Mendez de Vigo
Wissenschaftliche Referentin beim Deutschen Institut für Menschenrechte

Uwe Höhn
Stadtamtsrat im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln, Leitung der Gruppe für Widerspruchsverfahren, Prozessvertretung und Grundsatzangelegenheiten der Wirtschaftlichen Jugendhilfe

Andreas Jung
Diplom-Verwaltungswirt, 1993–2004 Jugendamt Rhein-Erft-Kreis: Wirtschaftliche Jugendhilfe und Unterhaltsvorschussgesetz, 2004–2021 Stadt Meckenheim: Jugendamtsleiter, 2021: LVR-Landesjugendamt Rheinland: Leiter Fachbereich Jugend

Carsten Petry
Verwaltungsfachwirt, Sachbearbeiter im Landesjugendamt des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz (LSJV) bis 31. Dezember 2020; seither Jugendamt des Landkreises Alzey-Worms, Bereich Unterhaltsvorschuss

Susanne Karimi
Diplom-Verwaltungswirtin (FH), Fachberatung für Wirtschaftliche Jugendhilfe im Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart

Ute Knorrek
Diplom-Sozialpädagogin, Leitung des Bereiches „Grundsatz Kinder- und Jugendhilfe“ des Jugend- und Sozialamts der Stadt Frankfurt am Main

Mario Kunze
Diplomverwaltungswirt (FH), Mitarbeiter und stellvertretender Gruppenleiter der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Kreisjugendamt Rosenheim von 2009 bis März 2016; seither Studentenreferent beim Deutschen Christlichen Techniker-Bund e.V.

Dorette Nickel
Assessorin jur., wissenschaftliche Referentin im Bereich Jugendhilfe- und Familienrecht sowie Hauptgutachterin im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Berlin

Stefan Niehaus
Dipl.-Verwaltungswirt, Leiter der Fachabteilung „Wirtschaftliche Jugendhilfe, Grundsatzangelegenheiten“ des Kreises Borken

Klaus-Dieter Pieper
Verwaltungsfachwirt, Leitung Dienststelle Personalmanagement beim Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Dozent an der Bezirksschule Stuttgart und an der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.V. in Stuttgart

Reinhard Pilz
Ehem. Referent für Rechtsfragen der Jugendhilfe beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg – Landesjugendamt

Sabine Scherer
Leiterin des Fachbereichs Jugend des Landkreises Kassel

David Seltmann
Assessor jur., wissenschaftlicher Referent im Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V., Arbeitsbereich Rechtsberatung/Rechtspolitik/Forschung

Anna Sitner
Rechtsassessorin, Fach- und Rechtsberaterin bei der Stadtverwaltung der Stadt Meckenheim in den Fachbereichen Jugendhilfe, Personal und Soziales, Gutachterin für das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.V.

Wilfried Ziegler
bis 2015 Leiter des Stadtjugendamts Würzburg, seitdem freier Referent im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe