Rechtsprechungsdienst
In dem zweimonatlich erscheinenden Rechtsprechungsdienst (NDV-RD) wird die einschlägige Rechtsprechung zum Sozialrecht, v.a. zum Sozial- und Jugendhilferecht, zum Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende, zum Pflegeversicherungsrecht und zum Unterhaltsrecht, veröffentlicht. Der NDV-RD hat einen Umfang von 24 Seiten und dient dazu, die Fachöffentlichkeit schnell und aktuell über bundesweit relevante Entscheidungen zu informieren.