Armuts- und Reichtumsbericht
Seit 2001 erstellt und veröffentlicht die Bundesregierung auf Grundlage eines Bundestagsbeschlusses zur Mitte jeder Legislaturperiode einen Armuts- und Reichtumsbericht. Ziel des Berichts ist es, "fundierte Daten über Armut und Reichtum in Deutschland zu liefern. Dabei soll der Bericht der Komplexität und Vielschichtigkeit von Armut und Reichtum Rechnung tragen und Lebenslagen sowie die Verteilung von Einkommen in der Bundesrepublik realistisch darstellen." Die Erstellung wird durch ein wissenschaftliches Gutachtergremium und einen Beraterkreis begleitet. Der Deutsche Verein ist Mitglied im Beraterkreis und bringt sich mit Stellungnahmen in den Diskussionprozess ein.
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