Asylrecht
Zum Asylrecht zählen das Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte gem. Artikel 16a Grundgesetz ebenso wie der Schutz von Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und der von subsidiär Schutzberechtigten, der auf die Europäische Menschenrechtskonvention zurückgeht. Beide sind auch im Gemeinsamen Europäischen Asylrecht der EU geregelt. Das Asylgesetz (AsylG) regelt das Anerkennungsverfahren und die Kriterien, wer schutzberechtigt ist. Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt soziale Leistungen für Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG, also insbesondere Asylbewerberinnen und -bewerber sowie Personen mit einer Duldung. Der Deutsche Verein arbeitet zu asyl- und flüchtlingspolitischen Themen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen für Asylsuchende, die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten sowie ihre gesellschaftlichen Teilhabe thematisieren. Er fördert eine rechtssichere und effektive Leistungsgewährung und Beratung und setzt Impulse für mögliche gesetzliche Weiterentwicklungen.