Beihilfenrecht

Das Beihilfenrecht der Europäischen Union soll den freien Wettbewerb im gemeinsamen Binnenmarkt schützen (Art. 107 AEUV). Im Bereich der sozialen Dienste gelten dabei zahlreiche Sonderregelungen. Der Deutsche Verein setzt sich für umfangreiche, flexible und rechtssichere Freiräume bei der Finanzierung sozialer Dienste in Deutschland ein. Er betont die Wichtigkeit der subsidiären Erbringung und fordert die Respektierung des mitgliedstaatlichen Gestaltungsermessens sowie der kommunalen Daseinsvorsorge ein. In seiner Arbeit  fördert er die und die ordnungsgemäße Berücksichtigung des EU-Beihilfenrechts bei der Erbringung sozialer Dienstleistungen und vermittelt aktuelle Entwicklungen in der Entscheidungspraxis und Reformen des Rechtsrahmens an Akteurinnen und Akteure in Kommunen, Land und Bund und der Freien Wohlfahrtspflege. 

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